Der Kirchenkreis wird geleitet von der Kreissynode, dem Kreiskirchenrat und der Superintendentin in gemeinsamer und geteilter Verantwortung.
Die Superintendentin ist verantwortlich für die geistliche Leitung des Kirchenkreises. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: die Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungen des Kreiskirchenrates und die Führung der laufenden Geschäfte. Sie nimmt Aufgaben der Dienstaufsicht wahr, trägt Sorge für das geistliche Leben und die theologische Arbeit im Kirchenkreis und vertritt den Kirchenkreis in den Kirchengemeinden, in der Landeskirche und in der Öffentlichkeit. Der Dienst der Superintendentin ist geregelt in Artikel 47 und 48 der Verfassung der EKM.
Die Israeliten werden umkehren und den HERRN, ihren Gott, suchen, und werden mit Zittern zu dem HERRN und seiner Gnade kommen in letzter Zeit. | Gott ist’s, der in euch wirkt beides, das Wollen und das Vollbringen, nach seinem Wohlgefallen. |
Hosea 3,5 | Philipper 2,13 |
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