Der Kirchenkreis wird geleitet von der Kreissynode, dem Kreiskirchenrat und der Superintendentin in gemeinsamer und geteilter Verantwortung.

Der Kreiskirchenrat trägt Verantwortung für den auftrags- und ordnungsgemäßen Dienst im Kirchenkreis und für die Umsetzung der Beschlüsse der Kreissynode. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Besetzung von Personalstellen, die Beauftragung von Mitarbeitern, die Mittelvergabe aus dem Struktur- und Baulastfonds sowie die Mitwirkung bei Visitationen.

Der Kreiskirchenrat tagt in der Regel monatlich. Die Aufgaben des Kreiskirchenrates sind geregelt im Artikel 44 der Verfassung der EKM.


Mitglieder Kreiskirchenrat

Mitglieder des Kreiskirchenrates seit 20.02.2023
Frau Killinger-Schlecht Heidrun Schleiz Superintendentin
Herr Paschold Hans-Peter Wurzbach Präses und Landessynodaler
Herr Pfr. Matthias Zierold Pößneck 1.Stellvertreter Superintendentin
Herr Böttner Wolfgang Rauschengesees ehrenamtlicher Vertreter
Herr Dietrich Karl-Heinz Langenorla ehrenamtlicher Vertreter
Frau Andrä Christine Tegau ehrenamtliche Vertreterin
Herr Schwarzer Marcus Wernburg ehrenamtlicher Vertreter
Herr Hofmann Cornelius Pößneck Vertreter Kirchenmusik
Frau Feig Annette Gefell Vertreterin Gemeindepädagogin
Pfr. Dr. Boelter Tillmann Ebersdorf Vertreter Pfarrer
Frau Sell Maren Moxa 1. Stellvertreterin (Hauptamtlich)
Herr Pfr. Dr. Wolf Jürgen Triptis 2. Stellvertreter (Hauptamtlich)
Herr Fischer Dieter Dreitzsch 1. Stellvertreterin (Ehrenamtlich)
Herr Appeldorn Susan Geroda 2. Stellvertreter (Ehrenamtlich)