Beschlüsse der 11. Tagung der IV. Kreissynode
11. Tagung der IV. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz am 07.Mai 2018
Zeit: von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Ort: Evangelisches Gemeindehaus Schleiz
Beschluss Nr.: 31/11-2018
Bestätigung der Jahresrechnung 2017
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 49
Ja – Stimmen : 49
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss Nr.: 32/11-2018
Verlängerung der 0,75 Kreisschulpfarrstelle Region Neustadt/O./Pößneck
Die Kreissynode Schleiz verlängert die Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Schleiz mit einem Stellenumfang von 75% im Bereich der Regelschulen und Gymnasien von Neustadt an der Orla und Pößneck und die Beauftragung Pfarrer Dr. David Wagner für diese Stelle bis zum 31.07.2020.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 49
Ja – Stimmen : 49
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss Nr. 33/11 – 2018
Errichtung einer zweiten Kreispfarrstelle für pastorale Vertretungsdienste
Die Kreissynode Schleiz beschließt, dass im Kirchenkreis Schleiz eine zweite Kreispfarrstelle für pastorale Vertretungs- und Unterstützungsdienste errichtet wird. Die Stelle soll baldmöglichst in 2018 besetzt werden. Die Errichtung erfolgt für 6 Jahre. Der Stellenumfang beträgt 1,0 VBE. Der Dienstsitz soll in Schleiz sein. Der/die Inhaber/in der Kreispfarrstelle übernimmt Vertretungsdienste in Gemeindepfarrstellen in Vakanzzeiten, Elternzeit, sowie bei krankheits- oder urlaubsbedingtem Ausfall der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers. Durch diesen Beschluss wird der Stellenplan des Kirchenkreises für 2018 entsprechend abgeändert.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 49
Ja-Stimmen : 49
Nein-Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss Nr. 34/11 – 2018
Beschluss über die Errichtung einer Stelle für gemeindepädagogische Arbeit in Vertretungsfällen und die Jugendarbeit im Kirchenkreis,
Die Kreissynode Schleiz beschließt, dass im Kirchenkreis Schleiz eine weitere Stelle für kirchenkreisweite Vertretungen in der gemeindepädagogischen Arbeit sowie für die Jugendarbeit geschaffen wird. Die Stelle soll baldmöglichst besetzt werden. Die Errichtung erfolgt befristet für 2 Jahre. Der Stellenumfang beträgt 0,75 VBE gemeindepädagogische Arbeit sowie 0,25 VBE für die Jugendarbeit. Der Dienstsitz soll in Schleiz sein. Der/die Inhaber/in der Stelle übernimmt Vertretungsdienste im gemeindepädagogischen Bereich im gesamten Kirchenkreis in Vakanzzeiten, Elternzeit, sowie bei krankheits- oder urlaubsbedingtem Ausfall der jeweiligen Stelleninhaberin der gemeindepädagogischen Stelle. Dazu kommt eine verbindliche Beauftragung für Bereiche der Jugendarbeit durch den Kreiskirchenrat nach vorheriger Abstimmung mit der Kreisjugendreferentin. Durch diesen Beschluss wird der Stellenplan des Kirchenkreises für 2018 entsprechend abgeändert.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 48
Ja – Stimmen : 48
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Gott, du bleibst, wie du bist, und deine Jahre nehmen kein Ende. | Gnade sei mit euch und Friede von dem, der da ist und der da war und der da kommt. |
Psalm 102,28 | Offenbarung 1,4 |
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