„Regionale Dienstgemeinschaft“ bezeichnet die verbindliche Zusammenarbeit von Gemeinden und kirchlichen Mitarbeitern einer Region. „Region“ meint den räumlichen Bereich der Gemeinden, die den Grundsätzen der Zusammenarbeit durch Gemeindekirchenratsbeschluss zugestimmt haben.

Ziele und Schwerpunkte der Regionalen Dienstgemeinschaften sind u.a.:

  • Die Stärkung des geistlichen Lebens. Beten, Bibellesen, Bekennen, Besuchen, Bauen, die „5B“ sollen als Grundvollzüge des Christseins gestärkt werden, um ihre geistliche Kraft zu entfalten.
  • Die Aufgabenorientierung bei haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern wird ergänzt durch eine Orientierung an den Gaben und Fähigkeiten der Mitarbeiter.
  • Der Grundsatz der kirchlichen „Versorgung“ der Gemeinden wird ergänzt durch die Förderung und Begleitung der gemeindlichen Selbstverantwortung.
  • Die Arbeits- und Organisationsformen werden so gestaltet, dass sie dem Miteinander in der Region, der Stärkung des geistlichen Lebens und der Zukunftsfähigkeit kirchlicher Arbeit dienlich und hilfreich sind.
  • Die Region unterstützt und fördert, was an Aufgaben in den einzelnen Kirchengemeinden besser aufgehoben ist. Die einzelnen Kirchengemeinden unterstützen und fördern, was an Aufgaben aus der Ebene der Region besser aufgehoben ist.
  • Der Verkündigungsdienst in der Region und die verabredeten gemeinsamen Aufgaben werden solidarisch finanziert.

Hintergrund für den Aufbau Regionaler Dienstgemeinschaften sind die einschneidenden Veränderungen und Umbrüche der letzten Jahrzehnte. Vor allem die demografischen Veränderungen haben zu einer deutlichen Schwächung der Kirchengemeinden und zu einer Überdehnung der Pfarramtsstrukturen geführt. Beides wirkt sich u.a. in einer zunehmenden Überlastung von Haupt- und Ehrenamtlichen aus. Die bisherigen Arbeits- und Organisationsstrukturen, die stark an den Einzelgemeinden und deren „Versorgung“ orientiert waren, sind deutlich an ihre Grenze gekommen.

Die konkreten Gestaltungsvorschläge und konzeptionellen Grundsätze der Regionalen Dienstgemeinschaften sind das Ergebnis eines zweijährigen Arbeitsprozesses von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in den jeweiligen Regionen. Die konzeptionelle Arbeit war daran orientiert, dass auch unter den Bedingungen von einem Drittel weniger Gemeindegliedern, einem Drittel weniger Hauptamtlichen und einem Drittel weniger Finanzkraft ein lebendiges und einladendes Gemeindeleben möglich sein soll. Dafür wurden alle Aufgabenbereiche danach befragt, was seine Zeit gehabt hat und so nicht mehr fortgeführt werden kann, was jetzt wachsen will und soll und was nach Einsicht der Beteiligten zukunftsfähig ist. Das Ergebnis wurde allen beteiligten Gemeindekirchenräten zur Meinungsbildung und ggf. Zustimmung vorgelegt.

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